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Sozialversicherungsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Segler

Sozial und gesichert – leider nicht immer ohne Auseinandersetzung

Das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik ist sehr ausgeprägt. Gleichwohl entstehen sehr häufig Unstimmigkeiten darüber, ob ein Anspruch auf bestimmte Leistungen von Staat oder Versicherungsträgern besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Zum Bereich der Sozialversicherung gehören insbesondere die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung.

Einige Beispiele, bei denen Sie mit dem so genannten sozialen Netz in Berührung kommen können:

  • Sie haben einen Antrag auf Altersrente gestellt
  • Sie wünschen Krankengeld oder Pflegegeld von Ihrer Krankenkasse
  • Sie haben Arbeitslosengeld beantragt, aber nicht in der erwarteten Höhe erhalten
  • Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente erstellt
  • Sie meinen, einen Rentenanspruch wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu haben
  • Sie sind Beamter und haben Fragen zu Beihilfe und Dienstrecht

Leider kommt es relativ oft vor, dass ein Antrag auf eine bestimmte sozialversicherungsrechtliche Leistung abgelehnt wird. Aber leider ist es auch Realität, dass solche Entscheidungen nicht immer zu Recht ergangen sind!

In der Regel können Sie innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers Einspruch einlegen. Und weil es hier auf genaue Recherche und Argumentation ankommt, ist die Hilfe von Experten unbedingt anzuraten, um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten rund um die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Pflegeversicherung. Selbstverständlich gehört eine fundierte Beratung und Vertretung gegenüber Sozialämtern und Arbeitagenturen ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.

Fragen Sie lieber einmal zu viel, als dass Sie am Ende wegen eines Formfehlers auf Ihnen zustehende Leistungen verzichten müssen.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Rentenversicherung
  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit
  • Schwerbehinderung
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
  • Rehabilitation
  • Arbeitslosengeld (I und II)
  • Sozialhilfe
  • Hartz IV
  • Unfallversicherung