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Wirtschaftsstrafrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daum - Fachanwalt für Strafrecht (in Kooperation)

Handeln im Interesse des Unternehmens – ein latentes (auch strafrechtliches) Risiko

Wirtschaftliche Rechtsverstöße werden typischerweise im Zusammenhang mit einer Tätigkeit in einem Unternehmen begangen. Sie ereignen sich oft in einem sehr komplexen Spannungsfeld zwischen dem Unternehmensinteresse und kollidierenden, mitunter apokryph anmutenden Rechtsgütern. Versteht es sich noch von selbst, dass die unmittelbaren Vermögensinteressen des Anlegers, des Kunden, des Aktionärs auch mit Strafvorschriften geschützt werden, so leuchtet nicht unmittelbar ein, dass auch nur formale Verstöße gegen Kapitalmarkts- oder Wettbewerbsregeln zur Strafbarkeit führen können.

Die offen erklärte rechtspolitische Zielsetzung des Gesetzgebers, Abläufe des Wirtschaftslebens immer kleingliedriger zu regeln und Abweichungen von den Regeln zu kriminalisieren, korrespondiert mit einer immer weiter reichenden und ausdifferenzierten Rechtsprechung, die die strafgesetzlichen Tatbestände bis an ihre Grenzen (und manchmal darüber hinaus) auf unternehmerische Handlungen anwendet. Die gerichtlichen Entscheidungen, z.B. zur Untreue und zu den Korruptionstatbeständen, weisen eine Tendenz zur ständigen Ausweitung der Strafbarkeit aus. Die Vorstellung, dass ein Blick in das Gesetz genügt, um zu wissen, welches Verhalten strafbar ist, geht im Wirtschaftsstrafrecht an der Realität vorbei.

Das liegt auch daran, dass ständig neue Verbotsnormen in Kraft gesetzt werden, die zudem in vielen verstreuten Einzelgesetzen und Verordnungen erfasst sind. Auch die Vorschrift des § 74c des Gerichtsverfassungsgesetz, die in einer langen Auflistung die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer für beim Landgericht zu verhandelnde Strafsachen regelt, muss daher ständig erweitert und angepasst werden.

Wir stellen bei unserer Beratung und Vertretung sicher, dass Sie in dieser komplexen Materie alle relevanten strafrechtlichen Risiken erkennen und vermeiden können. Sollten Ihnen oder dem Unternehmen strafrechtliche Sanktionen drohen, verteidigen wir Sie gegen die Vorwürfe kompetent und engagiert. Wir unterstützen Sie im Ermittlungsverfahren bei der Abwehr von Zugriffen auf das Vermögen und auf betriebliche Geheimnisse und die betriebliche Infrastruktur. Ein wesentliches Ziel stellt die Vermeidung einer Hauptverhandlung und von negativer Publizität dar. Ist eine Hauptverhandlung nicht zu verhindern, werden wir nach sorgfältiger Vorbereitung prozessual und in der Sache für Ihr Verteidigungsziel werbend und kämpfend eintreten.

In Wirtschaftsstrafverfahren werden Sie verteidigt durch unseren Kooperationspartner Rechtsanwalt Daum.

Wir vertreten Sie im Wirtschaftsstrafrecht u.a. im

  • Arbeitsstrafrecht (z.B. Arbeitsschutzrecht, auch im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Arbeitszeitrecht, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, illegale Beschäftigung, Mindestlohn)
  • Arzt- und Medizinstrafrecht (Behandlungsfehler, fehlerhafte Abrechnung, Sponsoring)
  • Außenwirtschaftsstrafrecht
  • Bank- und Kapitalmarktstrafrecht
  • Bilanzstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • internationalen Strafrecht
  • Kartellstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (Unternehmensgeldbußen)
  • Steuer- und Zollstrafrecht
  • Strafrechtliche Produkthaftung
  • Subventionsbetrug
  • Umweltstrafrecht
  • Vermögensstrafrecht (Untreue und Betrug)
  • Wettbewerbs-, Patent- und Markenstrafrecht