header

Arzthaftungsrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daum (in Kooperation)

Arzthaftung – hat der behandelnde Arzt einen entscheidenden Fehler gemacht?

Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr schnell an Bedeutung gewonnen hat. Ein Grund dafür ist, dass viele Patienten den behandelnden Ärzten nicht mehr den Vertrauensvorschuss schenken wie noch vor 20 Jahren. Der moderne Patient möchte aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden - schließlich geht es um seine Gesundheit und sein Leben. Ein anderer Grund für die nicht geringe Zahl von juristischen Verfahren gegen Ärzte sind die Sparbestrebungen im Gesundheitswesen. Eine optimale Versorgung und Behandlung der Patienten ist dadurch oft nicht möglich. So fallen bei Kassenpatienten bisweilen notwendige ärztliche Leistungen den Einsparungen zum Opfer.

Bei der Behandlung durch Ärzte lassen sich aber auch Fehler nicht ausschließen, schließlich arbeiten hier nur Menschen. Wenn aber ein Patient massiv in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest auf der finanziellen Seite durch Zahlung eines Schmerzensgeldes und Leistung von Schadensersatz einen bestmöglichen Ausgleich zu schaffen. Damit kann der Patient entweder eine andere Behandlung anstreben oder sich Hilfen leisten, die ein Leben mit dem Schaden erträglicher machen.

Arzthaftung und Arzthaftungsrecht

Für Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Oft werden die Fehler erst entdeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Wenn Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen und erstreiten notfalls eine angemessene Entschädigung für Sie.

Arzthaftung und Arzthaftungsrecht betreffen alle Bereiche von Behandlungsfehlern vom nachvollziehbaren Kunstfehler bis zum groben Behandlungsfehler. In jedem Fall ist die Gesundheit von Menschen betroffen, manchmal sogar ihr Leben. In solchen Situationen, die bei den Betroffenen zu Wut oder Verzweiflung führen können, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich. Er ist in der Lage, Ihre Ansprüche zu ermitteln und mit Kompetenz und Zielstrebigkeit zu verfolgen. Er kann Ihnen eine fundierte Einschätzung der Beweislage vermitteln und die erforderlichen Beweise sichern. Er wird Ihnen aber auch - unter Umständen - erläutern müssen, warum es nicht sinnvoll ist, eine möglicherweise Jahre dauernde und am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglose rechtliche Auseinandersetzung zu führen.

Unsere Kanzlei möchte dazu beitragen, Ihre Ungewissheit zu beseitigen.

Wir erklären Ihnen auch, wie es beruflich und familiär weitergehen kann, und wir vertreten Ihre Interessen, auch vor Gericht.

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Medizinrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Arzthaftung
  • Aufklärungsmängel
  • Behandlungsfehler
  • Befunderhebungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Dokumentationsversäumnisse
  • Kunstfehler
  • Therapiefehler
  • Schönheitsoperationen
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Personenschäden
  • Standesrecht
  • Gutachter- und Schlichtungsverfahren