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Düsseldorfer Tabelle

Um den Kindesunterhalt errechnen zu können, sind wir auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle angewiesen. Entscheidend ist jedoch, dass jedes Oberlandesgericht seine eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien hat, die auf der Düsseldorfer Tabelle aufbauen. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg enthalten in erster Linie die Leitlinien und am Ende dann die aktuelle Zahltabellen. Ergänzend lesen Sie bitte weiter unter Aktuelles/Familienrecht.

 

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2022

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2023

 

 

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg Stand 01.01.2022

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg Stand 01.01.2023