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Strafrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Segler, Rechtsanwältin Wacker und in Kooperation Rechtsanwalt Daum - Fachanwalt für Strafrecht

Den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, zeichnen sich für die Betroffenen sehr belastende und oft existenzbedrohende Folgen ab. Dieses gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - vor allem, wenn es zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt oder der Erlass eines Arrestbeschlusses in das Vermögen droht.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte in ihrem Bemühen, diese Konsequenzen zu vermeiden, sehr häufig Fehler, die sich nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde durch einen kompetenten Strafverteidiger beraten und verteidigen. Denn entscheidende Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger beauftragen, kann dieser oft verhindern, dass Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Verhängung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft oder Arrest) zu verhindern hilft oder deren Dauer verkürzt. Sie hat im Falle einer Verurteilung oft positive Auswirkungen auf das Strafmaß und mögliche Nebenfolgen.

Grundsätzlich sollten Sie berücksichtigen:

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

  • Wirtschaftsstrafsachen - Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daum (in Kooperation)
  • Steuerstrafsachen - Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daum (in Kooperation)
  • Umweltstrafsachen
  • Arzt- und Medizinstrafsachen - z.B. Vorwürfe des ärztlichen Behandlungsfehlers mit der Folge einer fahrlässigen (oder gar vorsätzlichen) Körperverletzung, einer fahrlässigen Tötung, aber auch Verfahren wegen fehlerhafter Abrechnung, Vorteilsannahme, Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG), das Heilmittelwerbegesetz -
  • Jugendstrafsachen
  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte) und andere Gewaltkriminalität
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • allgemeine Strafsachen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Körperverletzung)
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten - Ansprechpartner: Rechtsanwalt Segler

In Strafsachen, insbesondere in allgemeinen Strafsachen, Jugendstrafsachen, in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Sie beraten und verteidigt durch Rechtsanwalt Segler, in Wirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen, Umweltstrafsachen und Arzt- und Medizinstrafsachen steht Rechtsanwalt Daum als Kooperationspartner und Verteidiger zur Verfügung. 

Aktuelle Informationen mit strafrechtlichem Bezug finden Sie hier.