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Erbrecht

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Wacker

Wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder eines nahe stehenden Verstorbenen folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um die Frage, wer Erbe geworden ist oder wie das hinterlassene Vermögen aufgeteilt werden soll.

Wir helfen Ihnen bei der Feststellung Ihrer Erbberechtigung, Ihrer Pflichtteilsansprüche oder Ihrer Ansprüche aus Vermächtnissen und unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Aber wir beraten Sie auch präventiv: Sehr viel Ärger und viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder Erwachsene mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Für das Schicksal des Nachlasses spielt es dann keine Rolle, ob der Verstorbene die Erbfolge gekannt hat oder für gut befunden hätte.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Aber auch alle steuerliche Folgen sollten sorgfältig erwogen werden. So könnte es sinnvoll sein, über einen Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten zu verfügen oder eine Vor- und Nacherbschaft anzuordnen. Auch hierzu beraten wir Sie kompetent.

Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert und stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnis
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
  • Erbvertrag
  • Erbschaftssteuer
  • Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich