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Gewalt gegen Frauen in der digitalen Welt

Die Digitalisierung ist das Thema unserer Zeit. Sie durchdringt unser Privat- und unser Berufsleben. Sie macht unser Leben leichter, kann in mancher Hinsicht aber auch mehr Stress bedeuten. Und leider öffnet sie auch kriminellen ganz neue Tore.

So hat auch die häusliche Gewalt neben anderen Formen von Gewalt gegen Frauen eine neue, digitale Ausprägungsform erfahren.

Wenn man in diesem Zusammenhang von digitaler Gewalt spricht, meint man damit alle Formen von Gewalt, die sich technischer Hilfsmittel oder digitaler Medien bedienen, sowie Gewalt, die im digitalen Raum stattfindet, zum Beispiel im Rahmen von Online-Portalen oder sozialen Netzwerken.

Hier sind Gewaltakte, die sich spezifisch gegen Frauen richten leider an der Tagesordnung. Dazu zählen unter anderem das sogenannte „Doxing“, also das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten im Netz, das Cyber-Stalking, Nötigung und Erpressung. Hervorzuheben ist hier der Begriff „Revenge Porn“, bei dem es darum geht, Frauen mit intimen Aufnahmen zu erpressen oder aus Rache zu demütigen.

Kriminelle nutzen für ihre Machenschaften sogenannte Spyware. Damit bezeichnet man Programme, mit denen man einen fremden Computer total überwachen kann. Spyware ist in Deutschland legal zu kaufen, da es auch sinnvolle Zwecke für deren Einsatz gibt. So dürfen Erziehungsberechtigte die Computer ihrer Kinder überwachen, so lange nicht Dritte mit abgehört werden. Von einer Straftat ist erst dann auszugehen, wenn Spyware genutzt wird, um einen anderen ohne dessen Einverständnis auszuspionieren.

Opfer von digitaler Gewalt wissen häufig nicht, was sie untenehmen können, um dieser ein Ende zu bereiten und den Aggressor abzustrafen oder überhaupt erst zu identifizieren. Glücklicherweise gibt es klare gesetzliche Regelungen die diese Taten unter Strafe stellen und es ist die gesetzliche Pflicht des Staates die Opfer zu schützen.

Daher haben diese - neben der Möglichkeit der Erstattung einer Strafanzeige gegen denjenigen, von dem die Gewalt ausgeht - auch einen Anspruch nach dem Gewaltschutzgesetz, da hier ein bedeutsamer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht für den Bereich der Intimsphäre vorliegt.

Hierdurch werden die Opfer in ihrem Kampf unterstützt und sind nicht auf sich allein gestellt.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Familienrecht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.