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Umgangsrecht in der Corona-Krise

Kinder haben nach § 1684 Absatz 1 BGB ein geregeltes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dies regelt der Gesetzgeber in Hinblick auf das Wohl des Kindes. Ein regelmäßiger Umgangskontakt mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, ist daher unbedingt schützenswert und darf nicht vom sorgeberechtigten Elternteil verhindert werden.

Nur in sehr schwierigen Sonderfällen können Umgangskontakte für das Kind schädlich sein und daher ausgesetzt werden. Die Familiengerichte müssen solche Fälle sehr genau prüfen, bevor sie einem Elternteil den Umgang mit dem eigenen Kind verbieten.

Die derzeitigen Anordnungen zur Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Krise sind jedoch kein Grund, den Umgangskontakt ruhen zu lassen. Die Regelungen zum Umgang, die zwischen den Eltern getroffen wurden oder durch das Familiengericht angeordnet wurden bleiben durch die Anordnungen zur Kontaktbeschränkungen unangetastet.

Natürlich gilt es, eine besondere Vorsicht bei der Durchführung der Umgangskontakte und dem Wechsel des Kindes zum anderen Teil an den Tag zu legen und unmittelbare Kontakte zu dritten Personen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Können sich die Eltern nicht darüber einigen, wie genau diese Vorsicht auszugestalten ist und darüber in Streit geraten, sollten sie sich unbedingt, bevor sich der Streit erhärtet, an das Jugendamt wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Nur wenn alle Versuche scheitern, sich einvernehmlich zu einigen und klar ersichtlich ist, dass das Kind unter den Streitigkeiten der Eltern leidet, sollte es in Betracht gezogen werden, die Umgangsregelungen durch ein Familiengericht bestimmen zu lassen.

Hierbei muss es beiden Eltern bewusst sein, dass es nicht primär um die Durchsetzung des eigenen Rechts geht, sondern um die Wahrung des Kindeswohls. Das Kind darf durch die Situation so wenig wie eben möglich belastet werden. Daher ist es unumgänglich sich bei erhärteten Fronten schnell an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Familienrecht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.