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Unterhaltsvorschuss-Reform 2017 ab 01.07.2017

Zum 01.07.2017 treten weitreichende Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss in Kraft. So wird ab dem 01. Juli 2017 der Unterhaltsvorschuss nicht nur für Kinder bis 11 Jahren (bzw. 12. Geburtstag) gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet was bedeutet, dass Alleinerziehende künftig auch für ihre Kinder zwischen 12 und 17 Jahren Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt erhalten. Damit wird die Grenze der Bezugsdauer von höchstens 72 Monaten aufgehoben.