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Disziplinarverfahren

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daum (in Kooperation)

Verstöße gegen eine berufliche oder dienstliche Pflicht - oft ist das erhebliche Sanktionsrisiko nicht bekannt

Berufsrechtliche Verfahren gegen Angehörige der freien Berufe -

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vor den zuständigen Berufskammern, Disziplinarausschüssen und Aufsichtsbehörden, die oft durch die Beschwerde eines Mandanten oder eines Patienten ausgelöst werden, tragen in vielen Fällen ein durch den Betroffenen unterschätztes Sanktionsrisiko in sich. Als härteste Sanktion für schwerwiegende Verstöße gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung droht die Ausschließung aus dem Berufsstand.

Bereits bei Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens sollte eine qualififizierte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe gewährleistet sein, die auch sicherstellt, dass die Wechselwirkungen zwischen dem Disziplinarverfahren und einem parallel geführten Strafverfahren in jedem Verfahrensabschnitt bedacht werden. Zudem ist der Ausgang des berufsrechtlichen Verfahrens oft vorentscheidend für die Verteidigung gegen zivilrechtliche Forderungen von Mandanten / Patienten.

In Disziplinarsachen, auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren, werden Sie in Kooperation verteidigt durch Rechtsanwalt Daum. In den Fällen, in denen ein Strafverfahren parallel geführt wird, kann Rechtsanwalt Daum Sie zugleich im Strafverfahren verteidigen.

Beamtenrechtliche Disziplinarverfahren können ebenfalls mit erheblichen Sanktionen bis zur Entfernung aus dem Dienst oder dem Verlust der Versorgungsbezüge enden. In vielen Verfahren können auch die soziale Existenz gefährdende vorläufige Maßnahmen angeordnet werden, wie die Vorläufige Dienstenthebung oder die Einbehaltung von Bezügen. Auch hier steht Ihnen mit Rechtsanwalt Daum ein qualifizierter Verteidiger zur Seite.