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Revision im Strafrecht – Erfolgsaussichten, Ablauf, Revisionsgründe, Fristen

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem gegen eine Verurteilung vorgegangen werden kann. Bei Landgerichtsentscheidungen ist eine Revision die letzte Chance, eine Änderung des Urteils zu erreichen.

Dabei wird ein Verfahren allerdings nicht komplett neu aufgewickelt: Im Rahmen einer Revision wird formal überprüft, ob ein vorinstanzliches Urteil rechtlich richtig ist und einer Überprüfung standhält. Es werden keine Zeugenaussagen oder anderer Beweise neu bewertet. Eine Revision hat nur das Ziel, formaljuristische Fehler aufzudecken. Sind solche aufgrund der Aktenlage ausgeschlossen, kann ein Gericht auch eine Revision ablehnen.

Ein auf Revisionen spezialisierter Anwalt muss also grundsätzlich in der Lage sein, Rechtsfehler eines Gerichts zu erkennen. Dazu ist eine umfassende Rechtskenntnis bis hin zur rechtswissenschaftlichen Expertise notwendig und in jedem Fall eine aufwändige Einarbeitungszeit.

Revisionsgerichte stellen hohe Anforderungen schon an die rechtliche Begründung des Revisionsantrages. Revisionen können schon bei den kleinsten Ungenauigkeiten im Antrag abgelehnt werden, was Urteile rechtskräftig werden lässt. Daher lastet auf einem Revisionsanwalt eine hohe Verantwortung vom Beginn des Verfahrens an.

Ist das Verfahren erst einmal zugelassen, muss mit der Definition von Verfahrensfehlern und deren Rüge weitere extrem komplexe Anwaltsarbeit geleistet werden. Die Statistik spricht Bände: Nur maximal 10 % aller Revisionsverfahren enden mit der Feststellung eines oder mehrerer Verfahrensfehler. Kurze Fristen und hohe Form-Anforderungen machen Revisionsverfahren zu den anspruchsvollsten Strafrechtsangelegenheiten des deutschen Rechts.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Strafrecht. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte an.