header

Rechte zum Schutze von Gewaltopfern

Menschen, deren Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, leiden meistens nicht nur unmittelbar an der Tat, die an ihnen unrechtmäßig verübt wurde, sondern teils an weitaus erheblicheren Tatfolgen. Persönliche Verunsicherung sowie tiefgreifende psychische Destabilisierung dürfen nie unterschätzt werden, da sie in manchen Fällen einen lebenslang bleibenden Schaden nach sich ziehen. Daher werden die Rechte von Gewaltopfern vom Gesetzgeber hoch angesetzt und müssen mit einem Opfervertreter einzelfallbezogen besprochen und abgestimmt werden.

Von besonderer Schwere sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Gewaltdelikte. Diese können traumatische Folgen haben, die unbedingt mit schneller wie intensiver Beratung und Unterstützung aufgearbeitet oder wenigstens begleitet werden müssen.

Hier mangelt es oft an Sensibilität von überforderten Gerichten, die die Opfer im Strafprozess noch weiteren Belastungen aussetzen. Zwar sind diese oftmals notwendig zur Fallaufklärung, aber die erlittenen Erniedrigungen und Schäden können erneut wieder ins Bewusstsein des Opfers gezogen werden.

Traumatische und posttraumatische Belastungsstörungen müssen in vielen Fällen mit intensiver Betreuung durch Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und medizinischer Behandlung behandelt werden. Den dies betreffenden Mangel hat nun auch der Gesetzgeber anerkannt und nimmt seine Pflicht dem Bedürfnis des Verletzten mehr Verständnis für seine besondere physische und psychische Lage ernster. Verletzten werden in Zukunft erweiterte Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Strafprozess zugestanden. Zusätzlich sollen materiellen Schäden möglichst zeitnah kompensiert werden können.

Ein Strafprozess ist natürlich weiterhin darauf angelegt, die Interessen aller am Verfahren Beteiligten und der Gesellschaft zu wahren, auch die des Straftäters. Dennoch müssen sich dessen Verteidiger und die Anwälte des Opfers an den erweiterten Opferschutz anpassen.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Strafrecht. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte an.