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Verhalten bei plötzlicher Hausdurchsuchung

Wie sollte man sich verhalten, wenn plötzlich fremde Polizeibeamte einen Durchsuchungsbeschluss vor der eigenen Haustür einem ins Gesicht drücken und routiniert die komplette Wohnung auf den Kopf stellen? Es gibt natürlich wenig Möglichkeiten, sie von ihrem Vorhaben, jeden Zentimeter der Wohnung zu durchsuchen, abzuhalten. Auch Handy, Tablet und Computer werden meist sofort beschlagnahmt und es kann Monate dauern, bis man die Gegenstände wieder zurückerhält.

Dennoch gibt es ein paar Verhaltensweisen, die man sich zu Herzen nehmen sollte, um sich nicht unnötigerweise noch mehr Ärger aufzuhalsen.

Wie es wohl jeder aus Filmen und Serien kennt, kann man erst einen Durchsuchungsbeschluss verlangen und sichten, bevor die Beamten beginnen. Nach der Durchsuchung hat man zusätzlich Anspruch auf ein Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände. Generell sollte der Durchsuchung bzw. Beschlagnahme widersprochen werden.

Am wichtigsten ist es dabei Ruhe zu bewahren. Die Polizeibeamten, die lediglich einen ihnen aufgetragenen Job erledigen, zu beschimpfen oder sich gar mit ihnen anzulegen, macht in keiner Weise Sinn.

Wenn man den Grund der Durchsuchung schon weiß, also sozusagen fast mit ihr gerechnet hat und deshalb auch schon einen Anwalt mandatiert hat, sollte dieser natürlich umgehend angerufen werden. Er wird die Durchsuchung in der Regel zwar nicht verhindern können, aber eine rechtliche Vertretung ist in einer derartigen Ausnahmesituation unbedingt von Vorteil.

Wer noch keinen Anwalt hat, sollte nach erfolgter Durchsuchung unbedingt einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt wählen, damit dieser Akteneinsicht nehmen kann und eventuell Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss erheben kann. Hier darf keine Zeit verloren werden!

Zum Schluss sei noch ein Rat ans Herz gelegt, den man auch aus Filmen kennt: „Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!“ Denn alles was man sagt, kann gegen einen verwendet werden. Und alles was für einen spricht, könnte man genauso gut auch noch später sagen - nach der Beratung durch einen Anwalt.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Strafrecht. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte an.