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Kinderreisepass: Herausgabeanspruch und Verweigerung

„Nicht ohne meine Tochter!“ – Wer das Buch gelesen hat, der weiß, welche Bedeutung der Pass der Kinder nach einer Trennung haben kann. Dies gilt insbesondere, wenn die Ehepartner verschiedenen Nationalitäten oder Kulturen angehören. Aber auch in ganz normalen Trennungssituationen kann es Streit um die Herausgabe des Reisepasses geben, z.B. wenn ein Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fahren möchte.

Der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 345/18) hat aktuell entschieden, dass ein Elternteil vom anderen die Herausgabe des Reisepasses verlangen kann, wenn dieser benötigt wird. Dies ist demnach ein gesetzlicher Anspruch, dem sich ein Elternteil nicht verweigern kann um z.B. den Plänen des anderen Elternteils einen Strich durch die Rechnung zu machen. Ist ein Elternteil mit einem Reiseplan nicht einverstanden, dann müssen andere Mittel herangezogen werden als die Zurückhaltung eines Ausweisdokumentes. Notfalls entscheidet das Familiengericht darüber, ob eine Reise unternommen werden darf oder nicht.

Der Anspruch besteht unabhängig von der Frage, ob das Kind bei einem Elternteil lebt und auch völlig unabhängig vom Sorgerecht für das Kind.

Der BGH vertritt die Auffassung, dass Elternteile, die Anspruch auf Umgang haben, auch Zugriff auf persönliche Gegenstände des Kindes haben müssen. Hierzu gehört zwangsläufig auch der Reisepass. Allerdings ist für die Herausgabeforderung auch eine vernünftige Begründung vorzulegen. Gibt es eine solche nicht, dann sollten wichtige Unterlagen – wie z.B. der Reisepass - von der Person verwahrt werden, die den Lebensmittelpunkt des Kindes bestimmt.

Im aktuell vor dem BGH verhandelten Fall ging es um die Forderung eines so genannten Obhutselternteils, d.h. des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Die Klägerin setzte höchstrichterlich ihren Anspruch durch, für die Verwahrung des Reisepasses verantwortlich zu sein, da das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei ihr hat.

Da das Kind tatsächlich überwiegend bei der Mutter lebte, musste der Vater den Reisepass der gemeinsamen Tochter herausgeben

Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn Gefahr in Verzug ist und der Reisepass z.B. für die Entführung eines Kindes ins Ausland benötigt wird. In solchen Fällen darf die Herausgabe verweigert werden, allerdings nicht allein aus dem Grund, dass der die Herausgabe fordernde Elternteil anderer Nationalität ist als der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

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