header

Unkomplizierte Scheidung durch Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungen stellen auf emotionaler Seite einen tiefen Eingriff in das Leben eines Paares dar. Auf der anderen Seite müssen die rechtlichen Aspekte nicht unbedingt so kompliziert verlaufen, wie man sich dies üblicherweise vorstellt.

Sind sich beide Ehepartner über die Folgen der einvernehmlichen Scheidung einig und können Streitigkeiten beiseitelassen, kann eine Scheidung ohne viel Aufwand vollzogen werden.

Dazu können sie nach der Trennung oder vor der Scheidung eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen, sodass eine Auseinandersetzung über die Folgen der Scheidung vor Gericht nicht mehr nötig ist. Sie kann aber auch direkt nach einer gerichtlich vollzogenen Scheidung geschlossen werden, wenn der eigene Anwalt nur einen Antrag auf Scheidung der Ehe stellt und keine Entscheidung über die Folgesache mit beantragt.

In der Vereinbarung setzen die scheidungswilligen Ehepartner einen Vertrag auf, in dem sie selbst verbindlich und rechtswirksam wichtige Dinge wie den nachehelichen Unterhalt, die Hausratsaufteilung, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder Wohnrechte regeln.

Dieser muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden, dass dies aber prophylaktisch hilft, um Streitigkeiten zu vermeiden sollte allerdings jedem klar sein.

Darüber hinaus kann eine Scheidungsfolgevereinbarung auch Regelungen enthalten, die laut Gesetz notariell beurkundet werden müssen, wie z.B. Eigentumsübertragung bei Immobilien.

Hier sollte jeder Einzelfall anwaltlich geprüft werden, um für rechtliche Klarheit zu sorgen. Eine Scheidungsfolgevereinbarung ist ein mutiger Schritt, der nicht durch vermeidbare Probleme zunichte gemacht werden sollte.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Familienrecht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.