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Baukindergeld – was lange währt…

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat es endlich wahr gemacht: seit dem 19. September können Familien Anträge auf Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe stellen.

Gefördert werden dadurch nicht nur Familien, die ein Eigenheim bauen, sondern auch solche, die Neubauten oder Bestandsbauten erwerben. Das Baukindergeld richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahre. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind/Jahr wird über 10 Jahre hinweg ausgezahlt.

Dabei muss das entsprechende Haus natürlich zur eigenen Nutzung verwendet werden. Zudem muss es sich um das erste Haus der Familie handeln. Familien die bereits ein Haus besitzen gehen leider leer aus.

Ebenso gibt es für Besserverdienende keinen Anspruch auf Baukindergeld. Die Grenze liegt dabei bei einem Einkommen von 75.000 Euro und einem zusätzlichen Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind.

Eine weitere gute Nachricht für Familien ist, dass das Baukindergeld rückwirkend für alle Baugenehmigungen oder notariellen Kaufverträge gezahlt wird, die nach dem 1. Januar 2018 getätigt wurden.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Familienrecht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.