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Gerichtliches Smartphone-Verbot für Kind

Ein Amtsgericht hat eine Mutter verpflichtet, ihrem Kind feste Regeln für die Mediennutzung zu setzen - insbesondere in Bezug auf verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von im Haushalt verfügbaren Medien wie TV, Computer, Spielkonsole, Tablet.  Die Regeln müssen gefunden, umgesetzt und dem Gericht mitgeteilt werden. Weiter darf das Kind kein eigenes und frei zugängliches Smartphone mehr besitzen. Die Auflage wurde bis zum 12. Geburtstag des Kindes befristet.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dieses Urteil allerdings aufgehoben und verwies darauf, dass derartige Maßnahmen nur getroffen werden dürfen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen durch die entsprechenden Medien gefährdet seien. Dazu müsse festgestellt werden, dass bei weiterer Entwicklung der vorliegenden Umstände der Eintritt eines Schadensnachteiles des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten sei. Die bloße Möglichkeit des Schadenseintritts rechtfertige eine eingreifende Maßnahme nicht. Es sei nicht Aufgabe des Staates, die beste Art der Sorgerechtsausübung – soweit es eine solche überhaupt gäbe – sicherzustellen.

Die Anordnungen des Amtsgerichts seien unzulässig, da sie unberechtigt in die grundrechtlich geschützten Elternrechte der Kindesmutter eingriffen, obwohl eine konkrete Gefährdung des Kindes durch die Mediennutzung nicht festgestellt werden konnte. Allgemeine Risiken der Nutzung smarter Technologien und Medien durch Minderjährige begründeten nicht per se eine hinreichend konkrete Kindeswohlgefährdung, so das Oberlandesgericht.

Zwar liege natürlich eine Gefahr in häufigem Medien- und Internetkonsum durch Kinder und Jugendliche, sowohl in Bezug auf den zeitlichen Umfang als auch die Inhalte. So könne der Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten über YouTube oder nicht altersgerechte Spiele schädliche Wirkungen haben. Man könne jedoch nicht die neuen Medien in ihrer Gesamtheit an den Pranger stellen. Es gehört dabei ganz klar in den Verantwortungsbereich der Eltern, dafür Sorge zu tragen, ihre Kinder von einer schädlichen Nutzung der digitalen Medien abzuhalten.

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