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Praxistipps für das Trennungsjahr – gemeinsame Verträge beenden

Ganz gleich, ob eine Ehe lang oder kurz dauerte; eine Trennung ist in aller Regel ein schwerer Schritt, der auch noch in eine emotional aufgeladene Zeit fällt. Ehepartner sollten dann nicht vergessen, unterschiedlichste Verträge und Verbindlichkeiten neu zu regeln.

Im Vorfeld einer Scheidung ist das sog. Trennungsjahr nicht nur eine Zeit der räumlichen Trennung, die unterstreichen soll, dass die Ehe zerrüttet ist. Sie ermöglicht es den Ehepartnern darüber hinaus, wichtige Dinge bereits im Vorfeld der Scheidung zu regeln. Je mehr und je sachlicher im Vorfeld die Trennung – auch in Verträgen – vollzogen wird, desto einfacher und ruhiger wird dann meist auch die Scheidung ablaufen.

Wichtig: Alle Verträge, die Ehegatten gemeinsam geschlossen haben, gelten unverändert weiter. Das bedeutet, dass sie bedingungslos einzuhalten sind!
Daher empfehlen wir den Ehepartnern – eventuell mit unserer anwaltlichen Unterstützung – all diese Verbindlichkeiten gemeinsam zu klären und zu entscheiden, wie diese Dinge künftig geregelt werden sollen. Dabei kann auch eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung hilfreich sein.

Stichwort Mietvertrag

Wenn beide Partner einen Mietvertrag unterschrieben haben, bleibt auch der ausziehende Partner vertraglich Mieter und haftet weiterhin für Mietzahlungen und eventuelle Schadensersatzansprüche. Der in der Ehewohnung verbleibende Partner könnte sogar die anteilige Mietzahlung vom ausgezogenen Partner fordern. Daher sollte ein solcher Mietvertrag schnellstmöglich auf nur einen Mieter geändert werden.

Stichwort Versicherungen

Alle Versicherungen, sogar wenn sie nur auf einen Namen laufen, sollten überprüft werden, um nicht einen Partner plötzlich ohne Versicherungsschutz „im Regen“ stehen zu lassen. Dies gilt besonders bei allen Arten von Familien- oder Mitversicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung). Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist der Begünstigte im Versicherungsfall zu prüfen. Von Kündigungen ist oft abzuraten, da sie meist zu finanziellen Verlusten führen.

Stichwort Bankkonten

Ein gemeinsames Girokonto sollte aufgelöst werden. Jedoch sollten beide Partner zuvor ihre Zahlungseingänge und -ausgänge auf ein neues, eigenes Konto umgeleitet haben.
Guthaben auf Girokonten oder Sparbüchern steht beiden Partnern jeweils zur Hälfte zu.
Für offene gemeinsame Schulden/Forderungen haften beide Partner in vollem Umfang. Es sollte daher zwischen den Ehepartnern eine Einigung darüber angestrebt werden, wer sie begleicht. Denn sobald einer der beiden zahlungsunfähig ist, wird die Bank ansonsten den anderen in Haftung nehmen.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.