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Bundesrechtsanwaltskammer legt Eckpunktepapier zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung in der EU vor

EU - Bürger und Unternehmen in der EU sehen sich, auch als Folge transnationaler Kooperation in der Strafverfolgung, zunehmend dem Risiko ausgesetzt, dass wegen des identischen Tatvorwurfs in mehreren EU - Staaten parallel Strafverfahren geführt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer mahnt in einem im Oktober 2016 vorgelegten Eckpunktepapier eine klare, verlässliche und verbindliche Regelung zur Vermeidung paralleler Strafverfolgung an. Die Stellungnahme können Sie hier aufrufen.