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Der Sport soll sauber bleiben (sauber werden?) - Bundesregierung plant Strafen für Wettbetrug und Manipulation von Sportergebnissen

Die Bundesregierung will Wettbetrug und Manipulation im (Profi-) Sport mit Mitteln des Strafrechts bekämpfen und eigene Straftatbestände schaffen. Sie hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert in seiner Stellungnahme, dass strafrechtliche Sanktionen eine überzogene Reaktion darstellen; die Schaffung von Bußgeldtatbeständen wäre zur Begegnung der Missstände ausreichend. Das Strafrecht dürfe als ‚ultima ratio’ des Rechtsgüterschutzes eingesetzt werden, wenn ein bestimmtes Verhalten über sein Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich, seine Verhinderung daher besonders dringlich sei. Dem könne in der praktischen Gesetzgebung nicht allein dadurch Rechnung getragen werden, dass der Gesetzgeber den Schutzzweck eines neuen Straftatbestandes definiert. Erweitere er den anerkannten Rechtsgüterkatalog, müsse er überdies nachvollziehbar und empirisch belegt darlegen, warum die Ausweitung des Strafrechtsschutzes geboten ist, um gesellschaftlichen Schaden abzuwenden, und weshalb mildere Mittel hierbei keinen Erfolg versprechen. Der Referentenentwurf bleibe eine schlüssige und überzeugende Erklärung schuldig, warum ausgerechnet die Wahrung der "Integrität des Sports“ strafrechtliche Maßnahmen rechtfertigen solle.