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Ermittlungen gegen Anwalt nicht existenter Nebenklägerin im NSU-Verfahren

Gegen den Rechtsanwalt, der im NSU-Prozess an mehr als 230 Hauptverhandlungstagen eine tatsächlich nicht existierende Nebenklägerin vertreten hat, werde wegen Betrugsverdachts ermittelt, teilte die Süddeutsche Zeitung am 12.10.2016 mit. Auch berufsrechtlich werde gegen den Rechtsanwalt ermittelt, da er an einen Mandanten eine Provision bezahlt hatte, um das von diesem vermittelte "Mandat" zu übernehmen.

Diese Meldung gibt erneut Veranlassung, über die Rolle der Nebenklage und die in einigen Verfahren bereits durch die Zahl der Nebenklägervertreter entstandene Verfahrensdominanz grundsätzlich nachzudenken: Es ist an der Zeit, die Verfahrensrechte der Nebenklage wieder zu begrenzen, wenn das Strafverfahren seiner eigentlichen Bedeutung gerecht werden will, in einem geordneten Ablauf über die Schuld des bis zur etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig geltenden Angeklagten und ggfs. über eine gerechte Strafe zu befinden.