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Erhöhung Kindesunterhalt/-geld ab 01.01.2022

Wichtige Änderungen der Düsseldorfer Tabelle auf einen Blick: Auch im nächsten Jahr wird der Mindestkindesunterhalt wieder angehoben. So liegt er für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren bei 396 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bei 455 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren bei 533 Euro. Dabei ist das Kindergeld bei Minderjährigen gemäß § 1612 b BGB hälftig anzurechnen und bei volljährigen Kindern vollständig.

Ab dem 01.01.2022 dürfen sich Eltern auch über die Erhöhung des Kindergeldes freuen. Für das erste und zweite Kind bekommen sie dann jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für das vierte und jedes weitere 250 Euro.

Ebenfalls angehoben werden die Einkommensgruppen. Die Düsseldorfer Tabelle beginnt ab nächstem Jahr mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ und endet mit „bis 11.000 Euro“.

Dem passt sich auch der Bedarfskontrollbetrag an. In der ersten Einkommensgruppe entspricht er natürlich dem notwendigen Selbstbehalt. Im der zweiten wird er jedoch auf 1.400 € angehoben. In den folgenden Einkommensgruppen steigt er dann wie gehabt um jeweils 100 Euro.

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf beträgt 100 Euro.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Familienrecht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.

Weitere Informationen zum obigen Thema werden wir im nächsten Artikel für Sie zusammenstellen.