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Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung gehört zu den schwierigsten Dingen, die einen Menschen im Laufe eines Lebens ereilen können. Alles, worauf man gebaut hatte, scheint in Frage gestellt zu werden.

Bei allen Schwierigkeiten sollten Ehepartner dennoch immer bemüht sein, die Scheidung einvernehmlich über die Bühne zu bringen. Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensverteilung und Versorgungsausgleich müssen geregelt werden und Streit kostet am Ende immer beide Seiten. Gesetzeshalber müssen Ehepartner, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten haben. Diese Phase, in der die Eheleute in keinem gemeinsamen Haushalt leben dürfen, erhöht sich auf drei Jahre, wenn einer der Partner der Scheidung nicht zustimmt. Eine kürzere Trennungszeit wird von den Familiengerichten nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet.

Scheidungsanträge müssen zwingend von einem Anwalt eingereicht werden, frühestens kurz vor Ende der Trennungszeit. Allerdings brauchen dazu nicht notwendigerweise beide Eheleute einen Anwalt. Den Versorgungsausgleich leitet das mit der Scheidung beauftragte Gericht ohne zusätzlichen Antrag mit ein. Deshalb kann es gut sechs bis zehn Monate dauern, bis der Antrag bearbeitet wurde. Die Gerichte sind häufig ausgelastet und zusätzlich müssen sie zur Durchführung des Versorgungsausgleichs mit der Rentenstelle kommunizieren. Dies kann je nach Auslastung der Gerichte und der Antwort der Rentenstelle zwischen sechs und zehn Monaten in Anspruch nehmen.

Die Kosten für eine Scheidung werden dem Einkommen der Eheleute angepasst und richten sich dabei nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Gerichtskostengesetzes (GKG). Bei geringem Einkommen oder Sozialhilfeleistungsbezug kann natürlich auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe durch den Anwalt gestellt werden.

Im Zuge dessen sollten geschiedene Ehepaare auch bei Einvernehmlichkeit eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen, in der sie alle gemeinsamen Besitztümer wie Konten oder Immobilien aufteilen und dies schriftlich durch einen Anwalt festhalten. Nur klare Abmachungen verhindern streithafte Auseinandersetzungen in der Folgezeit, was am Ende nicht nur Stress, sondern auch Geld spart.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Familienrecht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Scheffler an.